top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

​

1. Allgemeines

 

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle An­­ge­bo­te und Leis­tun­gen von moviemotion.

 

1.2 Sie gelten durch die Annahme des Angebots oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt.

 

1.3 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen   Zustimmung.

 

1.4 Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit für ihre Geschäftsbeziehung die Schriftform; E-Mail ist der Schriftform gleichzustellen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls strikt der Schriftform.

 

1.5 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte.

 

 

2. Honorar

 

2.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films. Sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird, ist er für moviemotion verbindlich.

 

2.2 moviemotion ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn, maximal jedoch 50% der Auftragssumme, zu fordern.

 

2.2 Das Honorar ist, sollte keine andere Regelung schriftlich vereinbart sein, wie folgt fällig:
 

50% bei Auftragserteilung

​

25% vor der ersten Korrekturschleife

​

25% bei Lieferung des fertigen Films

 

2.3 Das Honorar wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

 

2.4 Mit dem Honorar werden die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann moviemotion gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.

 

2.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch moviemotion vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

 

2.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von moviemotion zurückzuführen sind.

 

2.7 Wird ein Drehtermin später als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat moviemotion Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.


2.8 Die Anzahlung ist vor Drehbeginn fällig.
2.9  Ab dem ersten Tag Verzug ist moviemotion berechtigt, 10 % der netto Auftragssumme als Mahgebühr pro Tag einzufordern.
 

Ist die Anzahlung nach 3 Tagen nicht auf dem Konto von moviemotion eingegangen, so ist moviemotion berechtigt, die komplette Summe des Auftrages in Rechnung zu stellen und zusätzlich 10 % des Auftragsvolumens für die 3 Tage Verzug in Rechnung zu stellen. Das Vertragsverhältnis wird dadurch beendet. Die Summe ist sofort fällig.


 

​

​

3. Widerrufsbelehrung

 

3.1 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch moviemotion 11 Tage oder früher vor Drehbeginn vom vereinbarten Vertrag zurück, ist moviemotion berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteiligen Betriebskosten in Rechnung zu stellen.

 

3.2 Tritt der Auftraggeber in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn vom vereinbarten Vertrag zurück, ist moviemotion berechtigt, 2/3 der kalkulierten Nettokosten zuzüglich Betriebskosten und entgangenem Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

 

3.3 Tritt der Auftraggeber in der Zeit zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor Drehbeginn vom vereinbarten Vertrag zurück, ist moviemotion berechtigt, die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.

 

 

4. Haftung

 

4.2 Tritt bei der Herstellung des Films ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat moviemotion nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder von moviemotion noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen zzgl. Betriebskosten werden jedoch berechnet. Keinesfalls haftet der Produzent für entgangenen Gewinn.

​

4.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe des Films angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.

Bei Feststellung eines durch moviemotion verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn moviemotion hat einen Mangel vorsätzlich verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

​

4.3 moviemotion haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden, jedoch trägt der Auftraggeber das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten.

 

4.4 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdfirmen veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt moviemotion hierfür keine Haftung.

 

​

5. Produktion

​

5.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.

 

5.2 moviemotion trägt ausschließlich die Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Filminhalts und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt wurden.
 

5.3 Wenn der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss dieses Material von moviemotion angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.

 

5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt und diese an moviemotion überträgt.

 

5.5 moviemotion haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt moviemotion keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.

 

5.6 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass er alle Rechte an dem verwendeten Material besitzt.

​

​

6. Abnahme

 

6.1 moviemotion übergibt den Film unmittelbar nach der Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 3 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.

 

6.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

 

6.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

 

 

7. Rechtsübertragung

 

7.1 Grundsätzlich gelten die Bestimmungen über Urheber- und Verwertungsrecht.

 

7.2 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei moviemotion.

 

7.3 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterband und das Restmaterial, bei moviemotion.

 

7.4 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das eingeschränkte Nutzungsrecht den Film einmalig im Internet (Youtube, Website, Socialmedia) zu nutzen, sowie Kopien des Films für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

7.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honrars auf den Auftraggeber über.

 

7.6 Der Auftraggeber erhält das Recht Entwürfe 7 Tage lang zur internen Besprechung zu verwenden.

​
 

8. Sonstige Bestimmungen

 

8.1 moviemotion ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist der Produzent berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage oder bei sonstigen Credits den Filmausschnitt davon zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.

 

8.2 Falls mehrere Auftraggeber dem Produzenten den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber moviemotion Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerks verantwortlich zeichnet.

 

8.3 Änderungen des Produktionsvertrags und/oder dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte ein Punkt des Produktionsvertrags den Herstellungs- und Lieferbedingungen widersprechen, so geht der Produktionsvertrag vor. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.

 

8.5 Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz von moviemotion zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

8.6 Sollte sich eine Vertragsbestimmung als ungültig erweisen, so werden sich die Vertragsparteien bemühen, an die Stelle der ungültig gewordenen Vertragsbestimmung eine solche zu setzen, die den Absichten der Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrags wirtschaftlich am nächsten kommt. Sämtliche übrigen Vertragsbestimmungen werden von der Ungültigkeit der einzelnen Bestimmungen nicht betroffen und bleibt der Vertrag daher in seinen übrigen rechtlich durchsetzbaren Teilen aufrecht.

9. Kaution:

​

9.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Hinterlegung einer Kaution gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen.

​

9.2. Die Kaution wird bei folgenden Verstößen im vollen Umfang einbehalten:

a) Hinterlassen von mehr Müll als vertraglich vereinbart.

b) Nicht ordnungsgemäße Endreinigung des Mietobjekts.

c) Manipulation der Brandmeldeanlage, was zur sofortigen Beendigung der Veranstaltung führt.

d) Nicht Einhalten der Brandschutzverordnung, was zur sofortigen Beendigung der Veranstaltung führt.

e) Nicht Einhalten der Lautstärkenbestimmungen, was zur sofortigen Beendigung der Veranstaltung führt.

f) Nicht sachgemäßer Umgang mit den geliehenen Gegenständen.

g) Nicht sachgemäßer Umgang mit dem Mietobjekt.

​

9.3. Im Falle einer Beendigung der Veranstaltung aufgrund der oben genannten Verstöße behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution zur Deckung entstandener Kosten zu verwenden.

​

9.4. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Veranstaltung, sofern keine der oben genannten Verstöße vorliegt und alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden.

 

10 Nicht Einhalten der Vereinbarten Termine
 

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, die im Produktionsprozess vereinbarten Termine einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von erforderlichem Material, die Freigabe von Entwürfen und jegliche sonstige Zusammenarbeit, die für die termingerechte Fertigstellung des Projektes erforderlich ist.
 

10.2 Sollte der Kunde die vereinbarten Termine nicht einhalten und dadurch den Produktionsprozess verzögern, behält sich moviemotion das Recht vor, dem Kunden eine Endrechnung zu stellen, unabhängig vom Fortschritt des Projektes.
 

10.3 Im Falle von fehlender Kommunikation seitens des Kunden, insbesondere dem Nicht-Reagieren auf E-Mails oder Anrufe von moviemotion innerhalb von 10 Werktagen, behält sich moviemotion das Recht vor, das Projekt als beendet zu erklären, ohne dass ein fertiger Film oder ein fertiges Foto geliefert wird.
 

10.4 Bei Beendigung des Projektes gemäß Punkt 10.3 werden Foto- und Filmdaten, die im Rahmen des Projektes erstellt wurden, gegebenenfalls gelöscht.
 

10.5 Der ausstehende Betrag gemäß der Endrechnung wird unmittelbar nach Beendigung des Projektes fällig und ist vonseiten des Kunden sofort zu begleichen.
 

bottom of page